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Streng geheim
Dunkel Hell

Streng geheim

  • Psst, hey, studierst du? Wirklich? An der Uni Bamberg? Ehrenwort? Okay, dann darfst du diesen Artikel lesen. Aber nicht weitersagen! Es geht um eine Konventssitzung, die es nicht gegeben hat.

Es fing ja schon gut an. Mitglieder des studentischen Konvents standen am 29. Januar gegen 20 Uhr vor der verschlossenen Tür der Kapuzinerstraße 20 im gerade einsetzenden Regen und bereiteten sich schon darauf vor, die Sitzung in ein anderes Gebäude zu verlegen, da man ihnen dieses hier offenbar verschlossen hatte. Freundliche Menschen öffneten die Tür dann doch – von innen. Obwohl der alte Senatssaal, in dem die Sitzung stattfinden sollte, malerisch unter dem Dach liegt, war die Stimmung in Minutenschnelle im Keller. Schuld daran war … das Bayerische Hochschulgesetz.

Ziemlich kurzfristig musste die umfangreiche vorläufige Tagesordnung – von der Beratung über die Geschäftsordnung bis zur Anonymisierung von Prüfungsleistungen – zu den Akten gelegt werden. Die Konventsvorsitzenden hatten schlechte Nachrichten für ihr Gremium. Die kamen „von oben“, von der Unileitung – und darüber wacht „ganz oben“ das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die Sitzung, so der Eindruck, darf auf keinen Fall stattfinden, sonst haben die Konventsvorsitzenden den Hals in der Schlinge.

Was genau passiert ist, wieso, in welcher Weise, welche juristischen Damoklesschwerter sonst noch in der Luft hängen und warum man deshalb gewählte Studierendenvertreter dermaßen unter Druck setzt – das darf der Konvent niemandem erzählen. Auch nicht den Studierenden, die ihn gewählt haben.

Das Bayerische Hochschulgesetz, kurz BayHSchG, sieht in Artikel 18, Absatz 3, vor, dass alle Mitglieder der universitären Selbstverwaltung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sofern das gesetzlich vorgeschrieben ist, es um eine nicht-öffentliche Sitzung geht oder das Ganze „in der Natur der Sache“ liegt. Genau so eine Top-Secret-Geschichte hatten die Konventsvorsitzenden im Gepäck – frisch von der Unileitung, die neben ihren vielen anderen Aufgaben auch darüber zu wachen hat, dass alle Maßnahmen und Beschlüsse der Universitätsgremien rechtmäßig sind, so ebenfalls das BayHSchg (wer es genau wissen will: Artikel 20, Absatz 3). Wenn nicht, droht die Auflösung.

Nach 10 Minuten Diskussion und Beratung, vergeblicher Suche nach vertretbaren Auswegen, beschloss der Konvent schließlich ersichtlich schweren Herzens, alle, die keine Konventsmitglieder sind, von dieser Sitzung auszuschließen. Die Universitätsöffentlichkeit, die sonst für Konventssitzungen gilt, wurde aufgehoben, damit zumindest die Konventsmitglieder selbst erfahren durften, was da schief gelaufen ist und wieso die Tagesordnung liegen bleiben muss bis zum nächsten Mal. Dann, so steht zu hoffen, dürfen alle Universitätsangehörigen wieder dabei sein. Aber auch nur die. Nach öffentlichen Protokollen und Berichten im Internet und auf Facebook wirst du deshalb vergeblich suchen. Da bleibt nur: selbst vorbeischauen oder Ottfried lesen.

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