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Söders Gender-Verbot: Was gilt an der Uni Bamberg?

Söders Gender-Verbot: Was gilt an der Uni Bamberg?

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  • Es ist ein politisch aufgeladenes Thema: das Gender-Verbot mit Sonderzeichen der bayerischen Staatsregierung in Bayerns Behörden, Schulen und Universitäten. Nicht nur wir fragen uns wie es jetzt weitergeht. Auch die Uni Bamberg steht vor der Frage, wie konkret die Umsetzung aussehen soll. Der Ottfried hat nachgefragt.
Söder und sein Kabinett haben ein Gender-Verbot beschlossen. Was gilt künftig an der Uni Bamberg?

Die konkrete Umsetzung ist noch unklar. Sobald die Universitätsleitung selbst eindeutige Informationen erhält, werden wir Student*innen darüber informiert und auch hier beim Ottfried wird ein Interview erscheinen. Was es bisher zu sagen gibt:

In der Kabinettssitzung vom 19. März 2024 hat die bayerische Staatsregierung das Gendern mit Sonderzeichen in Bayerns Behörden als unzulässig erklärt. Ebenso sollen die „präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht“ gelten, wie es in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung heißt. Was das für die Umsetzung an Universitäten bedeutet, ergibt aber noch kein klares Bild. Auf Nachfrage des Ottfrieds erklärt die Universität Bamberg, dass es sehr davon abhängen wird, wie der genaue Wortlaut der neuen vom Landtag verabschiedeten AGO (Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern) aussehen wird.  Die ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

Gender-Verbot an der Uni Bamberg? Wortlaut der AGO ist entscheidend

Die AGO regelt behördliche und amtliche Vorgänge, worunter auch der dienstliche Schriftverkehr und dessen sprachliche Gestaltungsregeln fallen. Die derzeit gültige AGO vom 12. Dezember 2000 regelt hierfür in Paragraf 22, Satz 5, dass die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung anwenden sollen. Deshalb seien auch Ordnungen und Satzungen an der Universität Bamberg entsprechend ohne Gender-Sonderzeichen formuliert, sondern mit Partizip wie etwa „die Studierenden“. Spannend wird es, was jetzt für Websites gelten wird, auf denen die Universität Bamberg bisher manchmal mit Sonderzeichen gendert.

Der springende Punkt sei, dass Universitäten nur teilweise Behörden sind, für die es die AGOs gebe. Zum anderen Teil seien sie ein Raum, in dem die durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Wissenschafts- und Meinungsfreiheit von besonderer Bedeutung sei. Diese unterliege keinen behördlichen Vorgaben. Denn der dritte Absatz von Artikel 5 des Grundgesetzes sagt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Sobald der Wortlaut der geänderten AGO bekannt werde, werde genau diese Abwägung zwischen der Befolgung der AGO als Behörde und der Universität als Raum, in dem die Wissenschaftsfreiheit gilt, der juristisch schwierige Teil sein. Dann werde die Universitätsleitung schnellstmöglich darüber informieren, was wie konkret an der Universität Bamberg umgesetzt wird. Schon bald soll eine Mitteilung der Universität zum aktuellen Stand der Dinge erfolgen.

Uni soll diskriminierungsfreier Raum bleiben

Grundsätzlich gelte an bayerischen Universitäten, dass die Anwendung von gendergerechter Sprache in egal welcher Schreibweise, ebenso wie die Nicht-Anwendung davon keinen Einfluss auf die Notengebung habe und Student*innen somit frei darin sein sollen, wie sie sich äußern. Aus der Universitätsleitung heißt es, dass die Universität Bamberg für alle ein diskriminierungsfreier Raum sein soll, ebenso stehe man hinter der Auffassung, dass es mehr als zwei binäre Geschlechter gebe.

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