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“Letzte Generation” vor Bamberger Landgericht: Urteil ist gefallen

“Letzte Generation” vor Bamberger Landgericht: Urteil ist gefallen

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  • Im Sommer 2023 hatten sich Aktivist*innen der Gruppe "Letzte Generation" in Bamberg auf die Straße geklebt. In einem Schnellverfahren sind sie daraufhin zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Klimaaktivist*innen sind allerdings in Berufung gegangen. Das Verfahren hat am Montag (25. März 2024) stattgefunden.
Im Sommer 2023 hatten sich Aktivist*innen der Letzten Generation auf der Markusstraße in Bamberg festgeklebt.

“10,5 Stunden Verhandlung im selben Raum wie letzten Sommer” – mit diesen Worten meldet sich die Klimaaktivistin Ronja Künstler am Montagabend (25. März 2024) in ihrer Instagram-Story. Zuvor hatten sie und die Bamberger Regionalgruppe der “Letzten Generation” angekündigt, dass sie am Montagmorgen vor Gericht stehen würden.

“Letzte Generation” in Bamberg: Schnellverfahren in der Kritik

Im Juli 2023 hatten sich sechs Mitglieder der “Letzten Generation” am Ende der Kapuzinerstraße am Markusplatz auf die Straße geklebt und damit den Verkehr lahm gelegt. Die Polizei hat laut nordbayern.de etwa drei Stunden gebraucht, um die Aktivist*innen von der Fahrbahn zu lösen. Die Aktivist*innen wurden von der Polizei mit auf die Wache genommen und über Nacht festgehalten.

Direkt am nächsten Tag startete das bundesweit erste Schnellverfahren gegen die “Letzte Generation”, wie die Aktivist*innen in einer Pressemitteilung schreiben. Die fünf Angeklagten wurden jeweils wegen Nötigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt, berichtete der Bayerische Rundfunk (BR). Vier der Aktivist*innen hätten demnach eine Tagessatzhöhe von 15 Euro also 600 Euro insgesamt zahlen müssen. Bei einem der Angeklagten wurde die Tagessatzhöhe auf 40 Euro also insgesamt 1600 Euro festgesetzt.

Schnellverfahren sind unter Jurist*innen umstritten. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) etwa kritisiert, dass Straßenblockaden grundsätzlich nicht für diese Art von Verfahren geeignet seien. Denn nach Paragraf 417 der Strafprozessordnung (StPO) seien beschleunigte Verfahren nur zulässig, wenn es um einfache Sachverhalte mit einer klaren Beweislage geht.

Aktivist*innen gehen in Berufung: So ging der Prozess aus

Nach einem langem Verhandlungstag fiel am Montag das Urteil gegen die Klimaaktivist*innen: In drei Fällen wurden 30 Tagessätze zu je 15 Euro verhängt und zwei der Angeklagten wurden zu Geldstrafen von 15 Tagessätzen zu je 20 beziehungsweise 15 Euro verurteilt. Der Fränkische Tag (FT) hatte berichtet.

Den “Mut” für einen Freispruch habe der Richter nicht aufbringen können, kommentiert Ronja Künstler das Urteil auf Instagram. “Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass unser Protest legal und legitim war.”

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