Du liest gerade
Im Interview mit Dr. Michael Plomer vom Bayerischen Kultusministerium
Dunkel Hell

Im Interview mit Dr. Michael Plomer vom Bayerischen Kultusministerium

avatar
  • Zum Wintersemester 2017/18 ist der Studiengang Kommunikationswissenschaft in Bamberg komplett zulassungsfrei geworden, weil das Bayerische Kulturministerium einen Antrag auf Zulassungsbeschränkung abgelehnt hat.Wir haben mit Dr. Michael Plomer, der im Referat für Zulassungsfragen und Kapazitätsrecht im Bayerischen Kultusministerium arbeitet, gesprochen.

In Bamberg gibt es seit diesem Semester keinen Numerus Clausus für Kommunikationswissenschaft mehr. Wie kommt es dazu, dass eine Zulassungshürde so restlos wegfällt?
Michael Plomer: Eine Zulassungsbeschränkung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufswahl dar. Es müssen also sehr, sehr gute Gründe für eine Beschränkung vorliegen.

Was sind solche Gründe?
M.P.: Es geht natürlich um das Verhältnis zwischen Studiennachfrage und Lehrangebot. Bei Studiengängen wie Medizin oder Pharmazie ist die Nachfrage ungebrochen hoch, diese sind zulassungsbeschränkt. Es gibt aber daneben die große Gruppe von Studiengängen, bei denen die Nachfrage schwankt. Ein Zulassungsverfahren kann hier nicht immer gerechtfertigt werden. Dazu gehört auch die Kommunikationswissenschaft.

Wie sieht so ein Genehmigungsverfahren konkret aus?
M.P.: Wenn eine Hochschule zum Jahresbeginn einen Antrag auf Zulassungsbeschränkung stellt, entscheiden wir im Frühjahr über das kommende Winter- und das darauffolgende Sommersemester. Als Grundlage dient uns die Auslastungsquote eines Studiengangs, die sich aus dem Quotienten der Zahl der Studienanfänger und der Aufnahmekapazität des Studiengangs ergibt. Wir verwenden Zahlen des aktuellen Wintersemesters, wobei wir natürlich die vorhergehenden Jahre noch im Blick haben. Ein einmaliger Ausschlag hat also keine großen Konsequenzen.

Welche Auslastungsquoten streben Sie denn an?
M.P.: 100 Prozent Auslastung sind natürlich ideal. Wir haben uns aber die Grenze gesetzt, dass auch bei nur 90%iger Auslastung keine Einwände gegen eine Zulassungsbeschränkung unsererseits kommen. Liegt die Quote aber nur zwischen 80 und 90%, bekommt die Universität von uns den Hinweis, dass Bedenken gegen die Zulassungsbeschränkung bestehen, und sie sich Gedanken machen soll, woran diese Unterauslastung liegt.

…so wie es in Bamberg der Fall war.
M.P.: Richtig. In den vergangenen vier Jahren lagen die Quoten der Kommunikationswissenschaft immer unter 100 Prozent, teilweise auch unter 90%. Die Quoten waren teils so niedrig, dass auch zum Sommersemester Studierende neu zugelassen wurden. Das ist eigentlich nicht vorgesehen, aber eine bewerberfreundliche Entscheidung.

Für dieses Jahr haben also die Quoten endgültig nicht mehr gereicht?
M.P.: Genau. Für das Jahr 2016/17 wurde einer Zulassungsbeschränkung nochmals zugestimmt, aber zum dritten Mal in Folge verbunden mit dem Hinweis, dass bei einer zu niedrigen Quote der NC demnächst wegfällt. Das war für das Berechnungsjahr 2017/18 nun der Fall.

Aber wird denn die Situation an anderen Universitäten in die Entscheidung miteinbezogen? An keiner anderen deutschen Hochschule ist der Studiengang zulassungsfrei. Der Ansturm, der nun eine 366%ige Auslastung zur Folge hat, hätte doch vorhergesehen werden können.
M.P.: Das ist nicht richtig, so einfach ist das leider nicht. Es gibt andere Studiengänge, zum Beispiel Biologie, die sind an manchen Orten zulassungsbeschränkt und andernorts offen. Trotzdem bleibt der Ansturm aus! Das Unberechenbare an der Sache sind die Entscheidungen der Studienplatzbewerber: manche erhalten drei Zulassungsbescheide und entscheiden sich dann eben für eine Universität. Die Zahl der Bescheide, die eine Hochschule vergibt, und die der tatsächlichen Anfänger können sich erheblich unterscheiden. Das abzuschätzen, ist sehr schwer.

Rückblickend wäre aber ein NC hier sicher sinnvoll gewesen.
M.P.: Rückwirkend betrachtet ja, wir wollen aber sogenannte ‚Angstbeschränkungen‘ zum Wohle der Studieninteressenten vermeiden. Manchmal wird in Erwartung eines großen Ansturms die Zulassung beschränkt, und dann liegt die Studierendenzahl deutlich unter den Kapazitäten. Daher haben wir uns für den zuvor beschriebenen Überprüfungsmodus entschieden, mit dem jährlich rund 400 Zulassungsbeschränkungen überprüft werden. Und da die Universitäten diesen Modus kennen, können die Fakultäten auch gezielt Werbung machen, falls die Kapazitäten mehrere Jahre nicht ausgeschöpft werden.

Wie geht es mit der Kommunikationswissenschaft in Bamberg jetzt weiter?
M.P.: Falls die Universität für das kommende Wintersemester 2018/19 eine erneute Zulassungsbeschränkung beantragen wird, so fällt mir derzeit kein Grund ein, der gegen die erneute Genehmigung eines Numerus Clausus an der Universität Bamberg sprechen würde.

Kommentare anzeigen (0)

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

© 2015 - 2023 Ottfried e.V.