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Verlorene EWS-Klausuren – wie ging es weiter?
Dunkel Hell

Verlorene EWS-Klausuren – wie ging es weiter?

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  • An der Professur für Psychologie in Schule und Unterricht gingen im vergangenen Semester Teile der Klausur „Psychologie EWS II“ verloren. Zehn Studierende mussten den sogenannten Reflexionsteil nachschreiben, um ihre Note zu erhalten. OTTFRIED berichtete.

Eine Prüfungsleistung für angehende Lehrerinnen und Lehrer ist die 10-ECTS-Klausur „Psychologie EWS II“, die sich inhaltlich über zwei Vorlesungen und ein Seminar in insgesamt zwei Semestern erstreckt. Als neues Element der Klausur führte die zuständige Professur einen sogenannten Reflexionsteil ein, dessen offen gestellte Fragen die Multiple-Choice-Fragen ergänzen. Die Themenstellung der Reflexionsfragen ist zwar für alle Teilnehmer gleich, richtet sich jedoch an die im Seminar behandelten Inhalte. Daher erfolgte die Korrektur durch die jeweiligen Seminarleiter.

Die Dozentin eines der Seminare hatte jedoch nur im vergangenen Wintersemester einen Lehrauftrag in Bamberg und befand sich zum Prüfungstermin nicht mehr in der Stadt. Daher wurden die Klausurteile mit den Reflexionsfragen von zehn Studierenden aus besagtem Seminar per Post an die Dozentin geschickt, wo sie jedoch nie ankamen. Da der Versand nicht per Einschreiben erfolgte, konnten die verlorenen Unterlagen nicht nachverfolgt werden. Am 24. April erfuhr die zuständige Professorin Barbara Drechsel vom Verlust der Prüfungspapiere und informierte unter anderem Bert Freyberger, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das modularisierte Lehramtsstudium. Dem Prinzip der „allgemeinen Gleichbehandlung“ folgend konnte die Klausur nicht ohne den fehlenden Abschnitt bewertet werden. Die betroffenen Studierenden erhielten die Möglichkeit, entweder die komplette Prüfung oder nur den verlorenen Teil nachzuschreiben, wobei sich alle zehn für die Teilwiederholung entschieden. Um allen Betroffenen ein Nachholen zu ermöglichen, bot die Universität gleich zwei Termine an.

Barbara Drechsel und Bert Freyberger versicherten, dass die Universität nach dem Gebot der „möglichst schonenden Fehlerbeseitigung“ vorgegangen sei. Da der Reflexionsteil sich nicht auf die Wiedergabe auswendig gelernter Inhalte, sondern auf die Bewertung der Seminarinhalte beziehe, sei ein zeitnahes Nachholen nicht nur zumutbar, sondern aufgrund der zeitlichen Nähe zur Lehrveranstaltung sogar für die Studierenden erstrebenswert. Da alle Betroffenen an den beiden Nachholterminen teilnahmen, haben jetzt auch die Studierenden, die im kommenden Wintersemester ihr Staatsexamen ablegen möchten, die nötigen Punkte erhalten.

Hier könnt ihr den vorangegangen Artikel aus der Ottfried-Printausgabe 110 lesen (S.28–29).

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