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Volksbegehren Artenvielfalt – die Fakten
Dunkel Hell

Volksbegehren Artenvielfalt – die Fakten

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  • Seit heute liegen in bayerischen Rathäusern die Unterschriftenlisten fürs Volksbegehren Artenvielfalt aus. „Rettet die Bienen“, fordert ein Bündnis aus Grünen, ÖDP und Umweltverbänden. „Nein zum Volksbegehren!“, sagt der Bayerische Bauernverband. Die Fakten zur Abstimmung.

Worum geht’s?

Die Initiatoren des Volksbegehrens schlagen Alarm: Drei Viertel der Masse an Insekten sei in den letzten Jahren verschwunden, viele Arten seien bedroht oder schon ausgestorben. „Dabei sind Insekten ein zentraler Faktor für das Funktionieren unserer Umwelt“, sagt Ilona Munique, Sprecherin des Aktionskreises zum Volksbegehren in Bamberg. Als Bestandteil der Nahrungskette und vor allem in ihrer Rolle als Bestäuber garantieren Bienen und andere Insekten eine intakte Umwelt.

Die Landesregierung muss sich endlich konkret mit dem Thema Artenvielfalt beschäftigen und Anreize für die Bauern schaffen, alle diese naturschützenden Maßnahmen umzusetzen.

Der Gesetzesvorschlag, den das Aktionsbündnis vorlegt, enthält zum Beispiel die Zielvorgabe, bis 2030 die Biolandwirtschaft auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszuweiten. Außerdem sollen Naturschutz und Landschaftspflege in Lehrplänen berücksichtigt werden. Eine Maßnahme, die Munique persönlich am Herzen liegt: „das Verbot einer garten- oder ackerbaulichen Nutzung auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen entlang naturnaher Gewässer.“ Das Ziel des Bündnisses: „Die Landesregierung muss sich endlich konkret mit dem Thema Artenvielfalt beschäftigen und Anreize für die Bauern schaffen, alle diese naturschützenden Maßnahmen umzusetzen“, so die Sprecherin. Sie betont, es gehe nicht darum, Bauern mit dem neuen Gesetz zu irgendetwas zu zwingen. „Ich bin überzeugt, die Änderung bedeutet auch mehr Chancen für die Landwirte!“

Warum gibt’s Kritik?

Der Bayerische Bauernverband (BBV) ist gegen das Volksbegehren. Er vertritt die Interessen von 150.000 Landwirten in Bayern, größtenteils Betriebe, die konventionell, also nicht biologisch arbeiten. „Aus zwei Gründen lehnen wir die Initiative ab“, erklärt Edgar Böhmer, Obmann des BBV-Kreisverbandes Bamberg.

Erstens: Viele Bauern setzten heute schon Maßnahmen freiwillig um, die das Volksbegehren gesetzlich regeln will, etwa das späte Mähen von Wiesen oder das Anlegen von Blühstreifen. Weil die Landwirte damit mehr machen, als das Gesetz heute vorschreibt, bekommen sie dafür Förderungen vom Land und der EU. Wären diese Maßnahmen verpflichtend, fielen laut Böhmer die Subventionen weg. Über 3.000 Euro jährlich bekämen die betroffenen Betriebe im Kreis Bamberg laut Rechnung des BBV dann durchschnittlich weniger. Munique vom Aktionsbündnis ist derweil überzeugt: „Die freiwilligen Maßnahmen waren einfach nicht ausreichend – wir brauchen jetzt eine gesetzliche Regelung.“

Wenn die Initiatoren die Schuld auf die Bauern schieben und dann auch noch unsere freiwilligen Maßnahmen torpedieren, ist das wie ein Schlag ins Gesicht

Zweiter Kritikpunkt des BBV: „Der Gesetzesvorschlag macht allein die Landwirtschaft für den Insektenrückgang verantwortlich“, beklagt Böhmer. Andere mögliche Gründe, etwa der zunehmende Auto- und Flugverkehr, würden nicht einmal hinterfragt. „Wenn die Initiatoren die Schuld auf die Bauern schieben und dann auch noch unsere freiwilligen Maßnahmen torpedieren, ist das wie ein Schlag ins Gesicht.“ Was die Forderung nach 30 Prozent Ökolandbau im Jahr 2030 angeht, sieht Böhmer Probleme in der Nachfrage: „Würden alle, die grün wählen, nur bio essen, könnte man das vielleicht rechtfertigen. Bis jetzt ist der Markt für so viel Bio aber gar nicht da.“ Auch dem widerspricht Munique: „Bei sehr vielen ökologischen Produkten können wir die steigende Nachfrage nur durch Importe decken.“ Auch was weitere Ursachen angeht, zeigt sie sich offen: „Ich bin die erste, die einen Vorschlag unterschreibt, der weiter gefasst ist, um die Artenvielfalt in noch mehr Bereichen zu erhalten und wiederherzustellen.“

Wie läuft’s ab?

Von 31. Januar bis 13. Februar kann im Bamberger Rathaus für das Volksbegehren unterschrieben werden. Stimmberechtigt sind volljährige Deutsche, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Wer an einem anderen Ort in Bayern gemeldet ist, braucht einen Eintragungsschein von zuhause, um in Bamberg abstimmen zu können, einen Ausweis muss man immer mitbringen. Wenn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten, bayernweit also fast eine Million Wähler, das Begehren unterstützen, kann der Bayerische Landtag das Vorhaben entweder umsetzen oder eine Volksabstimmung (eventuell mit eigenem Gegenvorschlag) initiieren. Deren Ausgang wäre dann bindend.

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