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Polizeipräsident und Grünen-Politikerin diskutierten über Polizeiaufgabengesetz
Dunkel Hell

Polizeipräsident und Grünen-Politikerin diskutierten über Polizeiaufgabengesetz

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  • Katharina Schulze (MdL) und Oberfrankens Polizeipräsident Alfons Schieder diskutierten bei der Hochschulgruppe BAGLS über die geplante Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes. Die zahlreich erschienenen Gäste zeigten Interesse und diskutierten mit.

Fast 100 Interessierte drängten am Donnerstag, 3. Mai, zu einer Podiumsdiskussion über das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) der bayerischen Staatsregierung. Eingeladen hatte die Bamberger Grün-Linke Studierendeninitiative (BAGLS), um das brisante Thema mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landtag, Katharina Schulze, und dem Polizeipräsidenten von Oberfranken, Alfons Schieder, zu diskutieren. Ein eingeladener Vertreter der CSU konnte aus terminlichen Gründen nicht kommen. Moderiert wurde der Abend von Elias Drost vom OTTFRIED.

Die Kritik an der aktuellen Novelle richtet sich hauptsächlich gegen den unklaren Begriff der „drohenden Gefahr“, die erweiterte Eingriffsbefugnisse der Polizei beim bloßen Verdacht auf Straftaten ermöglichen soll.

Laut Polizeipräsident Schieder unterscheide sich die vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Bezeichnung der „drohenden Gefahr“ nicht wesentlich von dem seit Jahrzehnten angewandten Konzept der „konkreten Gefahr“. Ist eine Gefahr für bedeutende Rechtsgüter zwar sehr wahrscheinlich, stehen aber – nach der neuen Definition – Ort und Zeit noch nicht fest, darf die Polizei präventiv tätig werden.

Dagegen wendet sich MdL Schulze und betont, der Begriff sei vom Bundesverfassungsgericht allein auf Terrorismusabwehr bezogen gewesen, nicht auf jede Form von Kriminalität. Der Begriff sei viel zu unklar, würde die Gesetzeslage verkomplizieren und keine Vorteile für die bereits sehr gute Sicherheitslage in Bayern bringen. Die bayerische Polizei hat laut der Grünen-Politikerin schon jetzt eine ausreichende Grundlage, auch auf neue Gefahren wie Terrorismus zu reagieren und brauche höchstens noch mehr Personal, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren.

Im weiteren Verlauf dreht sich die Diskussion vielfach um die Diskrepanz zwischen objektiver Bedrohungslage und subjektiver Gefahrenwahrnehmung. Auch wer objektiv eigentlich sicher ist, könne sich unsicher fühlen, sagt Schieder. Wichtig ist ihm auch, populäre Irrtümer aufzuklären. Bei allen erweiterten Eingriffsbefugnissen müssten polizeiliche Maßnahmen weiterhin immer dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Dass jeder Polizist jetzt Handgranaten tragen soll, sei ein Gerücht: Explosivmittel blieben Spezialeinheiten zum Eindringen in Gebäude vorbehalten.

Bei der Beantwortung von Publikumsfragen macht Schulze unter anderem klar, dass deutschland- und sogar EU-weit Verschärfungen der Polizeigesetze vorgenommen werden. Der Polizeipräsident betont etwa die Verantwortung, die der Polizei in der Kommunikation über Sicherheit zukommt.

Konsens des Abends ist, dass das Hauptproblem in der Sicherheits- oder Gefahrenwahrnehmung liegt und das neue PAG nicht zwangsläufig zu mehr objektiver Sicherheit führt. Bei genauer Betrachtung sind die Gesetzesänderungen zwar keine Instrumente totalitärer Überwachung, dennoch bestehen bei vielen Zweifel am Verhältnis von Kompetenzerweiterungen und praktischem Nutzen.

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