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How to Europawahl: Deine Schritte zum Beitrag für die Demokratie

How to Europawahl: Deine Schritte zum Beitrag für die Demokratie

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  • Die Europawahl steht bevor. Am 9. Juni ist es so weit: circa 350 Millionen Menschen aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) dürfen über die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) entscheiden. Was das genau bedeutet und wie die Wahl überhaupt abläuft, erfährst du hier.

Wer darf wählen?

Bei der Europawahl sind alle Staatsbürger*innen der 27 EU-Länder, je nach Land ab 16 oder 18 Jahren zur Wahl zugelassen. Das bedeutet, dass in Deutschland alle wählen gehen dürfen, die hier eine Staatsbürgerschaft haben oder in Deutschland wohnen und eine Staatsbürgerschaft in einem anderen EU-Land haben. In Deutschland liegt das Wahlalter für die Europawahl bei 16 Jahren.

Wer wird gewählt?

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Bei der diesjährigen Wahl sind es insgesamt 720 Abgeordnete, wobei jedes EU-Land zwischen sechs und 96 Abgeordnete hat. In Deutschland werden 96 Abgeordnete gewählt. Eine Besonderheit der Europawahl ist, dass nicht nur Parteien zur Wahl stehen, sondern auch politische Vereinigungen. Diese stellen in den EU-Ländern jeweils ihre Spitzenkandidaten für das Amt der Abgeordneten auf. Die Anzahl der Abgeordneten pro Partei oder politische Vereinigung ist proportional zu den Stimmen, die die Partei erhält.

Wie wird gewählt?

Die Wahl muss unmittelbar, frei und geheim ablaufen. Gewählt wird deshalb entweder in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl. Dazu muss jede*r Wähler*in zunächst registriert werden. Als deutsche*r Staatsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Deutschland wird man automatisch für die Wahl registriert und erhält eine Wahlbenachrichtigung spätestens 21 Tage vor der Wahl per Post. Deutsche Staatsbürger*innen im Ausland können sich selbst für die Wahl registrieren und per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag vor der Wahl (7. Juni 2024) um 18 Uhr beantragt werden und in speziellen Fällen, wie beispielsweise Krankheitsfällen, auch noch am Wahltag bis 15 Uhr. Der Wahlbrief muss allerdings in allen Fällen bis 18 Uhr beim Wahllokal eingeworfen werden.

Wer sich für die Wahl im Wahllokal entscheidet, sollte am besten seineihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument zum Wahllokal mitbringen. Menschen mit Behinderungen können barrierefrei wählen. Eine weitere Möglichkeit ist die direkte Briefwahl. Dazu können die Wähler*innen ihre Briefwahl zum Wahllokal mitbringen und diese vor Ort ausfüllen.

Wie sieht der Stimmzettel bei der Europawahl aus?

Auf dem Stimmzettel kann nur ein einziges Kreuz für eine Partei oder politische Vereinigung gesetzt werden. Auf dem deutschen Stimmzettel sind dieses Jahr 35 Parteien oder politische Vereinigungen vertreten. Zusätzlich stehen bei jeder Partei noch die zehn Spitzenkandidat*innen für das Amt der Abgeordneten mit dabei. Wähler*innen setzten ihr Kreuz somit nicht für eine bestimmte Person, sondern für eine Partei mit einer vorgegebenen unveränderbaren Liste an Kandidat*innen. Eine Fünf-Prozent-Hürde, wie bei der Bundestagswahl, gibt es hier übrigens nicht.

Worüber entscheidet das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene. Dabei befasst es sich mit vielen unterschiedlichen Bereichen wie Klima/Umwelt, Wirtschaft, Gesundheit und Arbeit. Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind die Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie, der Freiheit und des Friedens. Dazu prüft das Europäische Parlament unter anderem Pläne für neue EU-Gesetze, verwaltet den Haushalt der EU, schließt Verträge mit Nicht-EU-Ländern und wählt den*die Präsident*in der Europäischen Kommission. Außerdem kontrolliert das Europäische Parlament die EU-Kommission sowie den Rat der Europäischen Union.

Was geschieht nach der Europawahl?

Die Abgeordneten der unterschiedlichen Länder und Parteien schließen sich zu Fraktionen zusammen, um ihre verschiedenen Interessen und Ziele zu vertreten. Dabei muss eine Fraktion mindestens 23 Mitglieder aus mindestens einem Viertel der EU-Länder haben.

Welche Länder gehören zur EU?

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Die Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Die Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Die Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
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