| Im Zweitversuch bestanden |
|
von Eugen Maier | Freitag, 12. Februar 2010
Die Regelung ist zunächst auf zwei Semester befristet.
In seiner Sitzung vom 10. Februar verabschiedete der Senat der Uni Bamberg eine Änderungssatzung, die zur Senkung der Studienbeiträge auf 400 Euro benötigt wird. Bereits am 23. Dezember vergangenen Jahres hatte das Gremium die Entscheidung getroffen, die Höhe der Beiträge von 500 auf 400 Euro zu senken. Formale Fehler machten einen Strich durch die RechnungBeim damaligen Beschluss handelte es sich jedoch lediglich um eine "Willensbekundung", die juristisch nicht nutzbar war. Viele Studierende hatten sich zu früh gefreut. Zwar musste man für die laufende Rückmeldung den niedrigeren Betrag zahlen, inwieweit das aber weiterhin so bleiben würde, war unklar. Ottfried berichtete darüber in der letzten Printausgabe. Jetzt steht es fest: Der Beschluss vom Dezember wurde bestätigt und mit einer juristisch nutzbaren Änderungssatzung versehen, die der Unipräsident Godehard Ruppert nun unterschreiben muss. Die Entscheidung ist zunächst nur für zwei Semester gültig, im Wintersemester 2010/2011 wird der Senat die Beitragshöhe neu festlegen. Interessenabwägung im SenatZwar hätten sich die Lehrbedingungen an der Uni seit der Einführung der Studienbeiträge verbessert, erklärt Senatsvorsitzender Mark Häberlein. Demgegenüber stünden aber die finanziellen Belastungen für viele Studierenden und die Tatsache, dass ein "nicht unerheblicher Teil" der bisher eingenommenen Beiträge nicht ausgegeben werden konnte. "Vor diesem Hintergrund hatte der Senat zwischen dem Interesse der Universität an finanziellen Mitteln zur Verbesserung der Studienbedingungen und dem Interesse der Studierenden an einer möglichst zeitnahen Verwendung der Studienbeiträge abzuwägen", so Häberlein. Zwei Semester und dann?Die Argumentation, eine strukturell unterfinanzierte Uni könne sich eine Beitragssenkung nicht erlauben, sei nicht begründbar, da die Beiträge nur zur Verbesserung der Studienbedingungen genutzt werden können, so Häberlein weiter. Personelle und sachliche Ausgaben müssten daher aus anderen Quellen finanziert werden. Trotz dieses Einwurfs hat der Senat keine grundsätzliche Regelung treffen können, was die zeitliche Begrenzung seiner Entscheidug auf zwei Semester beweist. Häberleins Erklärung: "Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Spielräumen im Rahmen der Hochschulautonomie gehört freilich auch, dass sich der Senat der Otto-Friedrich-Universität dazu verpflichtet fühlt, die Konsequenzen seiner Entscheidung vom 23. Dezember 2009 sehr genau zu beobachten und zeitnah zu überprüfen."
Zuletzt geändert: Freitag, 7. Mai 2010 |
| < Zurück | Weiter > |
|---|









